Haltung

Wenn Sie Fragen zur Haltung haben, dürfen Sie uns gerne kontaktieren. Wir beraten Sie gerne und unentgeltlich.

Wachteln sind sozial lebende Tiere, eine Einzelhaltung ist daher verboten. Die Wachtelhaltung stellt an den Stall keine grossen Anforderungen. Das Gehege für 6 Wachteln muss eine Fläche von mindestens 0,5 m2 bei einer Höhe von mindestens 50 cm haben. Werden mehr als 6 Tiere in einem Gehege gehalten, ist die Fläche, um mindestens 0,045 m2 für jede zusätzliche Wachtel zu vergrössern. Diese Fläche mag auf den ersten Blick etwas befremdlich wirken, hat jedoch auch seine Berechtigung. Sobald die Tiere eine zu grosse Fläche haben kommt es unweigerlich zu Revierbildungen und Streitigkeiten. Dies führt zu Stress und kann schlimmsten Fall auch zu gegenseitigem Verletzen führen. Gestresste Tiere legen auch weniger Eier! Daher sollen die Stallflächen immer mit der Tieranzahl gut überlegt sein. Im Gehege sollten Versteckmöglichkeiten (Strukturen) für eine ungestörte Eiablage vorhanden sein. Zwingend notwendig ist ein Staubbad. Dieses benötigen die Tiere für das Gefieder.

Für die Einstreu können die üblichen Klassiker verwendet werden; Hanfeinstreu, Hobel- und Sägemehl oder Kornspreuer. Wir verwenden zum grössten Teil Kornspreuer, da die Tiere darin sehr gut ihren «Scharinstinkt» ausleben können.
wichtig für die Aussenhaltung ist, dass es für die Tiere immer eine trockene und Zugfreie Ruckzugsmöglichkeit gibt. Ist dies vorhanden, können die Tiere das ganze Jahr draussen gehalten werden.

Futter

Im Handel sind sehr gute Wachtelmischfutter erhältlich. Wir verwenden FORS-Futter. Dieses kann bei uns bezogen werden. Bitte schauen Sie in unserem Shop. Wasser und Futter muss immer zur freien Verfügung stehen. Bei Gruppen von mehr als zehn Tieren müssen auch mindestens 2 Wasser- und Futterbehälter angeboten werden.

Bewilligung

Wachteln sind Wildtiere und daher im Grundsatz Bewilligungspflichtig. Wer jedoch privat höchstens 50 Tiere pflegt und keine Nachzuchten verkauft, benötigt keine spezifische Ausbildung und Bewilligung. Sobald Nachzuchten verkauft werden, so kann dies als gewerblich gelten und eine kantonale Bewilligung ist Pflicht, auch wenn weniger als 50 Tiere gehalten werden. Wer bei uns mehr als 50 Tiere beziehen möchte oder sein Bestand auf grösser 50 Tiere ausbaut muss uns aus rechtlichen Gründen die entsprechende kantonale Bewilligung vorlegen.

Meldepflicht

So wie es für alle Hausgeflügelarten gilt; ist seit dem 1. Januar 2010 eine Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen. Egal ob Sie ein Tier oder 50 Tiere besitzen. Das heisst jedes Hausgeflügel ist Meldepflichtig. Dies ist im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Tierseuchen sicher verständlich.